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Zu Ihrer Sicherheit: freies Treppenhaus

Gegenstände im Treppenhaus behindern den freien Verkehrsfluss und den erfolgreichen Rettungseinsatz:

  • Manchen Wohnungsinhabern wird ihre Wohnung zu klein. Sie neigen dazu, Schuhschränke und andere Kleinmöbel vor ihrer Wohnungstür aufzustellen.
  • Andere halten ihre Wohnung gerne besonders sauber. Dieser „Typ“ deponiert Schuhe, gefüllte Mülltüten oder Flaschenkisten gerne vor der Wohnungstür.
  • Wieder andere neigen dazu, die Wände vor ihrer Wohnung nach eigenem Geschmack zu dekorieren.
  • Junge Familien deponieren Spielgeräte im Treppenhaus, Blumenliebhaber lassen ihre Balkonpflanzen zum Überwintern im Treppenhaus oder in den gemeinschaftlich genutzten Räumen, usw.

Schuhschränke & Co. können Leben kosten, wenn sie bei einem Brandfall den Fluchtweg versperren und panisch Flüchtende stolpern und hinfallen. Bei Rauchentwicklung zählt jede Sekunde. Daher unsere Bitte: Halten Sie Haus- und Hofeingänge, Treppen, Flure, Gemeinschaftsräume und Podeste frei.

  • Ärzte oder Feuerwehr müssen im Notfall ungehindert jede Wohnung erreichen können. Fahrräder, Schuhschränke oder Ähnliches gehören nicht ins Treppenhaus. Gerade Schuhe vor der Wohnungstür können zur Stolperfalle für Bewohner und Einsatzkräfte werden.
  • Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen auch die Flucht- und Rettungswege frei bleiben: Die Zugänge dürfen nicht eingeengt oder versperrt sein, brennbares Material nicht gelagert werden.

Diverse Gerichtsurteile bekräftigen: Garderoben, Schuhe oder Schränke dürfen nicht im Treppenhaus abgestellt werden. Auch Dekorationsgegenstände, wie etwa Blumenkübel, sind nicht zulässig. Das Abstellen von Kinderwagen, Rollatoren und anderen Gehhilfen ist hingegen zulässig – allerdings sollen sie so abgestellt sein, dass niemand behindert wird.