VBS im Speziellen

VBS im Speziellen

Wo melde ich mich, wenn TV, Internet- und/oder Telefonanschluss nicht funktionieren?

Bei Problemen mit der TV- oder Multimediaversorgung wenden Sie sich direkt an die Störungshotline unseres Kooperationspartners Vodafone.
TV Störungen: Tel. 0221-466191-12
Internetstörungen: Tel. 0221-466191-00

Was muss ich beachten, wenn ich aus meiner Wohnung ausziehe?

Zuerst muss der Mietvertrag schriftlich gekündigt werden (siehe Kündigungsfrist). Anschließend erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung mit dem weiteren Ablauf. Hierzu gehört, dass mit dem zuständigen Techniker ein Vorabnahmetermin vereinbart werden muss, damit Ihnen mitgeteilt werden kann, welche Arbeiten in der Wohnung auszuführen sind. Für den Rückgabetermin muss mit dem zuständigen Mitarbeiter ein Termin vereinbart werden. Hierbei werden die Schlüssel zurück gegeben, ein Zählerstandsprotokoll ausgefüllt und geschaut, ob alle notwendigen Arbeiten erledigt wurden.

Sind alle freien Wohnungen der VBS eG im Internet zu sehen?

Nein, es sind nicht alle freien Wohnungen im Internet zu sehen.

Was muss ich machen, wenn ich bei der VBS eG eine Wohnung suche?

Mitgliedschaft ist die Basis
Die Vermietung von Wohnraum ist nur an unsere Mitglieder möglich. Bitte beachten Sie, dass wir aktuell aufgrund der hohen Nachfrage und des begrenzten Wohnungsangebots neue Mitglieder nur im Zuge einer konkreten Wohnungszusage aufnehmen.
Über die Mitgliedschaftszulassung entscheidet satzungsgemäß der Vorstand.

Für den Beitritt zur VBS eG erwerben Sie Genossenschaftsanteile. Die Anzahl der Anteile richtet sich nach der Größe der jeweiligen Wohnung; so werden z.B. für eine 65 m² große Wohnung 105 Anteile zu je 25,-- Euro fällig, insgesamt also 2.625,-- Euro.
Durch Ihre Mitgliedschaft sind Sie Miteigentümer an unseren rund 4.300 Wohnungen und können außerdem unsere eigene Spareinrichtung nutzen. Vom klassischen Sparbuch bis zum Zuwachssparen bieten wir Ihnen und Ihrer Familie die gleichen Anlagemöglichkeiten wie Ihre Bank – und das garantiert nachhaltig und ethisch orientiert.


Sie sind Mitglied und suchen eine Wohnung?
Als wohnungssuchendes Mitglied füllen Sie einen Interessentenbogen aus und legen bei: Kopien der letzten drei Einkommensnachweise, Ausweis- oder Passkopie, ggf. eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis aller sich bewerbenden Personen. Sollten Sie sich für eine von uns angebotene Wohnung interessieren, entscheidet eine interne Wohnungskommission über die Vergabe. Dabei werden Wartezeit und Dringlichkeit, aber auch die Bonität bewertet. Da die Nachfrage nach unseren Wohnungen sehr groß ist, kann eine Wohnungsvergabe leider nicht garantiert werden!

Wenn ich ausziehe, muss ich dann auch meine Mitgliedschaft bei der VBS eG kündigen?

Nein. Man kann auch Mitglied sein, ohne eine VBS eG Wohnung zu bewohnen. Generell werden Mitglieder bei der Wohnungssuche vorrangig vor Nicht-Mitgliedern berücksichtigt.

Bekomme ich Zinsen für meine Genossenschaftsanteile?

Ja. Für die gezeichneten Genossenschaftsanteile wird jährlich eine Dividende ausgeschüttet. Die Höhe wird jährlich von der Vertreterversammlung beschlossen.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Eine Kaution gibt es bei uns nicht. Spätestens mit der Unterzeichnung des Mietvertrages wird man Mitglied der Volks- Bau- und Sparverein eG. Da wir eine Genossenschaft sind, haben Sie Genossenschaftsanteile erworben. Das hierfür eingezahlte Geld ist eine Einlage der Mitglieder, wovon z.B. Modernisierungen mitfinanziert werden. Aufgrund der Mitgliedereinlagen muss weniger Geld in Form von Krediten bei Banken aufgenommen werden. Da die Genossenschaftsanteile somit fest gebunden sind, kann eine Auszahlung nicht sofort geschehen. Entsprechend unserer Satzung beträgt die Kündigungsfrist zwei Jahre und beginnt mit dem ersten Tag des Jahres nach Eingang der Mitgliedschaftskündigung. Zur Auszahlung kommt es dann in der Mitte des dritten Jahres jeweils nach der Vertreterversammlung. Diese findet in der Regel Ende Juni eines Jahres statt. Als Beispiel: geht eine Mitgliedschaftskündigung im Laufe des Jahres 2022 bei uns ein, beginnt die Kündigungsfrist am 01.01.2023 und dauert bis 31.12.2024. Zur Auszahlung der Genossenschaftsanteile kommt es dann Ende Juni/Anfang Juli 2025 nach der Vertreterversammlung.

Ich möchte umziehen. Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Wenn Sie nicht innerhalb unserer Genossenschaft umziehen, beträgt die Kündigungsfrist generell drei Monate. Ziehen Sie innerhalb unserer Genossenschaft um, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.