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Energie ist knapp und teuer

So setzen wir die einmalige staatliche Energieunterstützung für Sie um

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Gas- und Stromkosten in Deutschland enorm in die Höhe schießen lassen. Um dem etwas entgegenzusetzen, greift der Staat den Bürgerinnen und Bürgern mit seinem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) vom 14.11.2022 unter die Arme.

Es beinhaltet u. a. eine einmalige Entlastung der Verbraucher für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme. Sie basiert auf Ihrer Abschlagszahlung oder bezieht sich auf 1/12 des Jahresverbrauchs der Heizanlage Ihres Wohngebäudes – je nachdem, was auf Sie zutrifft. Das EWSG in den Medien oft auch „Dezember-Soforthilfe“ genannt.

Doch wie kommen Sie nun an Ihr Geld? Kurz vorab: Sie erhalten die Soforthilfe nicht ausgezahlt, vielmehr wird sie mit Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung berücksichtigt.

Als Genossenschaft wollen wir Sie gut informieren. Wir haben Ihnen alles Wissenswerte in unseren unten stehenden „Fragen & Antworten“ zusammengestellt.

Außerdem finden Sie hier unser allgemeines Informationsschreiben für Mieterinnen und Mieter zu dieser Dezember-Soforthilfe sowie eine Übersicht zu den Heizungsanlagen der VBS-Liegenschaften. Sie führt auf, welcher staatliche Erstattungsbetrag für die zu Ihrem Wohngebäude gehörende Heizanlage zu erwarten ist, sofern uns der Betrag von dem Energieversorger mitgeteilt wurde. Dieser Gesamtbetrag für Ihr ganzes Haus/Ihre ganze Liegenschaft wird sodann anteilig auf die Einzelwohnungen verrechnet.

Vielleicht mögen Sie auch das offizielle Informationsblatt der Bundesregierung lesen und sich detaillierter mit den dort aufgeführten Fallbeispielen beschäftigen.

 

Häufige Fragen:

Bekomme ich die Soforthilfe?

Nach dem Willen der Politik soll im Dezember 2022 vielen Haushalten eine hohe Gasrechnung erspart bleiben. Die Soforthilfe entlastet daher u. a. all jene privaten Verbraucher – und damit auch Sie als Mieterin oder Mieter der VBS eG –, deren Wohnung über eine Gaszentral- oder Fernwärmeheizung versorgt wird.

Wie hoch ist der Betrag, der mir zusteht?

Das können wir erst sagen, wenn uns die Mainova AG als Energieversorger die vorläufige Erstattungshöhe mitteilt. Sobald dies der Fall ist, können Sie den Betrag dieser Übersicht zu den VBS-Heizungsanlagen entnehmen.

Die Liste führt den Gesamtbetrag für die Heizungsanlage Ihres Wohngebäudes/Ihrer Liegenschaft auf. Dieser Betrag wird auf alle Wohnungen, die an diese Heizungsanlage angeschlossen sind, aufgeteilt. Ihnen steht dann ein entsprechend anteiliger Betrag dieser staatlichen Unterstützung zu.

Bekomme ich die Soforthilfe jetzt im Dezember überwiesen oder ausgezahlt?

Nein, sie heißt zwar „Dezember-Soforthilfe“, aber wird nicht jetzt im Dezember 2022 spürbar, sondern erst dann, wenn Ihnen die hohen Gaskosten tatsächlich belastet werden: das heißt mit der nächsten Nebenkostenabrechnung. Und die erhalten Sie wie gewohnt bis zum 31.12.2023. Die dann wahrscheinlich üppige Nachzahlung wird durch diesen Entlastungsbetrag gedämpft – die Nachzahlung wird also um diesen Betrag verringert.

Wann genau erhalte ich die Gutschrift?

Transparenz ist uns wichtig. Der Entlastungsbetrag wird deswegen in der Heizkostenabrechnung 2022 separat ausgewiesen. Diese erhalten Sie wie gewohnt bis spätestens zum Jahresende, also bis 31.12.2023.

Kann ich meinen Dezember-Abschlag kürzen?

Das Gesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Heizkosten-Vorauszahlung für Dezember 2022 EINMALIG um den Erhöhungsbeitrag der letzten Anpassung zu kürzen, sofern die Anpassung in den vergangenen 9 Monaten (d. h. seit Februar 2022) aufgrund der Energiekrise stattfand. Da es bei der VBS eG seit Februar keine entsprechende Erhöhung gab, trifft dies auf Sie als VBS-Mieter/VBS-Mieterin nicht zu. Alle von uns vorgenommenen Erhöhungen der Vorauszahlungen fanden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 statt und sind erst ab Januar 2023 fällig.
Bei der Erhöhung wurden bereits die Entlastungsmaßnahmen bzw. die Gaspreisbremse der Bundesregierung berücksichtigt.

Muss ich trotzdem im Dezember Miete zahlen?

Daran ändert die staatliche Energieunterstützung nichts: Auch im Dezember zahlen Sie bitte Ihre Miete inklusive Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung wie gewohnt.

Jetzt, später, in bar – wie kommt die Soforthilfe bei mir an?

Wir geben den ermittelten Entlastungsbetrag 1:1 komplett an Sie weiter. Und keine Sorge: Es fallen keine Verwaltungs- oder sonstige Gebühren an. Sie werden die Soforthilfe allerdings nicht als Bargeld erhalten, sondern wir schreiben sie Ihrer Heizkostenabrechnung für 2022 gut. Somit erfüllt sie den Zweck, den die Bundesregierung beabsichtigt: Sie verringert die (wahrscheinlich ungewohnt hohe) Nachzahlungsforderung – wie hoch genau Ihre Gas-und Wärmekosten sein werden, kann im Moment niemand sagen.

Ich wohne in einer Wohnung mit Gasetagenheizung – was muss ich tun?

Eine Gasetagenheizung bedeutet, dass Sie Ihr Erdgas direkt vom Versorger beziehen und nicht über die VBS eG. Somit läuft auch Ihre Abrechnung nicht über uns. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Versorger. Alle relevanten Informationen zur Dezember-Soforthilfe sollten Sie auf seiner Internetseite finden.

Wann kommt die Gaspreisbremse?

Neben der Dezember-Soforthilfe als Einmalzahlung unterstützt die Bundesregierung die Menschen außerdem mit der Gaspreisbremse. Die Gaspreisbremse deckelt 80% Ihres Vorjahresverbrauchs ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf 12 Cent/kWh für Gas und auf 9 Cent/kWh für Fernwärme. Die Gaspreisbremse gilt bis April 2024.
Aber Vorsicht: Die Jahresabrechnung für 2022 ist davon nicht betroffen. Da die Gaspreise in den vergangenen Jahren noch deutlich niedriger lagen, müssen Sie trotz Gaspreisbremse leider mit einer erheblichen Kostensteigerung rechnen.