Überarbeitung der Mietpreisrichtlinie
Erfreulicherweise haben Aufsichtsrat und Vorstand in ihrer gemeinsamen Sitzung am 08.04.2015 die Richtlinie zur Mietpreisfestsetzung überarbeitet und zu Gunsten für Sie - als unsere Mieter - beschlossen. Diese tolle Neuigkeit möchten wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten!
Vor dem Hintergrund der weiterhin guten wirtschaftlichen Entwicklung der Genossenschaft, die sich gemäß den Wirtschaftsplänen auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird, kann die VBS eG zukünftig einen nochmals erhöhten Abschlag i. H. v. 13 % (bisher 10 %) auf die Mietpreise gemäß Mietspiegel gewähren.
Hiervon ausgenommen sind Erstbezüge nach Modernisierung oder Neubau. Für sie wird ein Abschlag i. H. v. 8 % vorgenommen (bisher 5 %).
Darüber hinaus hat die VBS eG Mietobergrenzen festgelegt, die vom energetischen Zustand der Liegenschaft abhängen. Diese deckeln die Mieten zusätzlich, unabhängig vom ermittelten Wert.
Standardmäßigen Mieterhöhungen werden weiterhin auf max. 10 % innerhalb von drei Jahren begrenzt.
Vor diesem Hintergrund sind die Bemühungen des Gesetzgebers um die sog. Mietpreisbremse zwar grundsätzlich zu begrüßen. Für die Genossenschaft ist das jedoch völlig irrelevant, da sich unsere Mietpreise – ganz im Sinne einer sozialen Wohnraumversorgung – weit unterhalb dieser Grenzen bewegen.