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Mietpreisbremse

Die Koalitionsfraktionen haben die Mietpreisbremse in Ballungsgebieten beschlossen. Das bedeutet: Nach einem Mieterwechsel darf zukünftig die neue Miete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. So soll der Anstieg der Wohnkosten eingedämmt werden. Hiervon sind Neubauten und „umfassende Modernisierungen“ ausgeschlossen.

Die Mieter der VBS eG brauchen derartige Schutzmechanismen nicht, da die Mieten der Genossenschaft sozialverträglich sind und deutlich unter dem Marktpreis liegen