VBS im Speziellen

VBS im Speziellen

  • Wo melde ich mich, wenn Internet- und Telefonanschluss über die TV-Dose nicht funktionieren?

    Samstag, 08 Oktober 2011   admin

    Bei Störungen des Fernsehempfanges und der Internet- und Telefonverbindung, soweit diese über das TV Kabel laufen, ist der Kabelnetzbetreiber Unitymedia zu kontaktieren. Hierfür steht die Servicenummer 0180 5 660100 zur Verfügung. Als Großkunde haben wir mit der Unitymedia einen umfangreichen Servicevertrag abgeschlossen, so dass es zu einer reibungslosen Behebung der Störung kommen sollte.

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  • Mein Fernsehempfang ist gestört, wo muss ich mich melden?

    Samstag, 08 Oktober 2011   admin

    Bei Störungen des Fernsehempfanges und der Internet- und Telefonverbindung, soweit diese über das TV Kabel laufen, ist der Kabelnetzbetreiber Unitymedia zu kontaktieren. Hierfür steht die Servicenummer 0180 5 660100 zur Verfügung. Als Großkunde haben wir mit der Unitymedia einen umfangreichen Servicevertrag abgeschlossen, so dass es zu einer reibungslosen Behebung der Störung kommen sollte.

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  • Was muss ich beachten, wenn ich aus meiner Wohnung ausziehe?

    Samstag, 08 Oktober 2011   admin

    Zuerst muss der Mietvertrag schriftlich gekündigt werden (siehe Kündigungsfrist). Anschließend erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung mit dem weiteren Ablauf. Hierzu gehört, dass mit dem zuständigen Techniker ein Vorabnahmetermin vereinbart werden muss, damit Ihnen mitgeteilt werden kann, welche Arbeiten in der Wohnung auszuführen sind. Für den Rückgabetermin muss mit dem zuständigen Mitarbeiter ein Termin vereinbart werden. Hierbei werden die Schlüssel zurück gegeben, ein Zählerstandsprotokoll ausgefüllt und geschaut, ob alle notwendigen Arbeiten erledigt wurden.

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  • Sind alle freien Wohnungen der VBS eG im Internet zu sehen?

    Samstag, 08 Oktober 2011   admin

    Nein, es sind nicht alle freien Wohnungen im Internet zu sehen.

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  • Was muss ich machen, wenn ich bei der VBS eG eine Wohnung suche?

    Samstag, 08 Oktober 2011   admin

    Hierfür muss lediglich ein Wohnungsbewerbungsbogen ausgefüllt werden (benötigt wird eine Pass- oder Ausweiskopie und die Einkommensnachweise der letzten drei Monate). Am besten wird der Wohnungsbewerbungsbogen direkt in unserem Servicecenter ausgefüllt bzw. persönlich abgegeben. Bringen Sie ein wenig Zeit mit, damit Sie direkt mit der unseren Kundenbetreuern Ihre Wünsche besprechen können. Im Idealfall kann direkt eine passende Wohnung angeboten werden. Ihre Wohnungsbewerbung ist ein Jahr lang gültig. In dieser Zeit erhalten Sie schriftlich Wohnungsangebote entsprechend Ihrer bevorzugten Kriterien. Nach der Wohnungsbesichtigung:

    • gefällt Ihnen die Wohnung, dann teilen Sie uns Ihr Interesse an der speziellen Wohnung mit und Sie werden in die Bewerberliste eingetragen. Als Genossenschaft entscheidet über die letztendliche Vergabe ein Gremium aus Vorstands- und Aufsichtsratsvertretern
    • entspricht eine Wohnung nicht Ihrem Geschmack, dann teilen Sie uns dies ebenfalls mit und warten, bis Ihnen ein weiteres Wohnungsangebot zugesandt wird.
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  • Wenn ich ausziehe, muss ich dann auch meine Mitgliedschaft bei der VBS eG kündigen?

    Samstag, 08 Oktober 2011   admin

    Nein. Man kann auch Mitglied sein, ohne eine VBS eG Wohnung zu bewohnen. Generell werden Mitglieder bei der Wohnungssuche vorrangig vor Nicht-Mitgliedern berücksichtigt.

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  • Kann ich auch Mitglied werden ohne eine Wohnung zu beziehen?

    Samstag, 08 Oktober 2011   admin

    Ja. Man kann auch Mitglied sein, ohne eine VBS eG Wohnung zu bewohnen. Generell werden Mitglieder bei der Wohnungssuche vorrangig vor Nicht-Mitgliedern berücksichtigt.

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  • Bekomme ich Zinsen für meine Genossenschaftsanteile?

    Samstag, 08 Oktober 2011   admin

    Ja. Für die gezeichneten Genossenschaftsanteile wird jährlich eine Dividende ausgeschüttet. Die Höhe wird jährlich von der Vertreterversammlung beschlossen.

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  • Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

    Samstag, 08 Oktober 2011   admin

    Eine Kaution gibt es bei uns nicht. Spätestens mit der Unterzeichnung des Mietvertrages wird man Mitglied der Volks- Bau- und Sparverein eG. Da wir eine Genossenschaft sind, haben Sie Genossenschaftsanteile erworben. Das hierfür eingezahlte Geld ist eine Einlage der Mitglieder, wovon z.B. Modernisierungen mitfinanziert werden. Aufgrund der Mitgliedereinlagen muss weniger Geld in Form von Krediten bei Banken aufgenommen werden. Da die Genossenschaftsanteile somit fest gebunden sind, kann eine Auszahlung nicht sofort geschehen. Entsprechend unserer Satzung beträgt die Kündigungsfrist zwei Jahre und beginnt mit dem ersten Tag des Jahres nach Eingang der Mitgliedschaftskündigung. Zur Auszahlung kommt es dann in der Mitte des dritten Jahres jeweils nach der Vertreterversammlung. Diese findet in der Regel Ende Juni eines Jahres statt. Als Beispiel: geht eine Mitgliedschaftskündigung im Laufe des Jahres 2011 bei uns ein, beginnt die Kündigungsfrist am 01.01.2012 und dauert bis 31.12.2013. Zur Auszahlung der Genossenschaftsanteile kommt es dann Ende Juni/Anfang Juli 2014 nach der Vertreterversammlung.

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  • Ich möchte umziehen. Wie lange ist die Kündigungsfrist?

    Samstag, 08 Oktober 2011   admin

    Wenn Sie nicht innerhalb unserer Genossenschaft umziehen, beträgt die Kündigungsfrist generell drei Monate. Ziehen Sie innerhalb unserer Genossenschaft um, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

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